Moment. Ein Urteil eines Verwaltungsgerichts, das dem Bundesamt für Verfassungsschutz bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens untersagt, die AfD auf Bundesebene (jenseits der Landesebene, wo es in vielen Fällen unstrittig ist) als “gesichert rechtsextrem” anstatt nur als “rechtsextremen Verdachtsfall” zu behandeln, soll zur Beendigung aller Verbotsinitiativen führen?
Sorry, aber nein. Sollte die AfD die Voraussetzungen für diese Einteilung erfüllen, gehört sie verboten, genau wie alle anderen rechtsextremen Vereinigungen. So einfach ist das. Ob der Autor das strategisch unklug findet oder nicht, ist mir dabei herzlich egal. Es gibt rote Linien, deren Überschreitung nicht tolerierbar ist. Zu viel steht auf dem Spiel.
Der Artikel beschreibt explizit das die Begründung vermuten lässt das das Hauptverfahren nicht groß anders Ausfallen wird.
Und das die CxU im Falle des Scheiterns eines Verbotsverfahrens alle Hemmungen bezügliche der Zusammenarbeit mit der AfD fallen lassen wird ist nun wirklich nicht von der Hand zu weisen.
Sorry, aber nochmal klar nein. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat einen klaren Auftrag und dazu gehört die Bewertung politischer Vereinigungen hinsichtlich Extremismus und Verfassungstreue und, falls hinreichende Evidenz vorliegt, deren Einstufung als extremistisch, was als Grundlage für mögliche Verbotsverfahren dienen kann. Gerichtsverfahren gehören zu diesem Prozess dazu und erfüllen einen wichtigen Zweck. Sie stellen aber immer nur eine Momentaufnahme dar. Wenn ein Gericht entscheidet, dass das BfV seine aktuelle Einstufung nicht hinreichend belegt hat, heißt das erstmal genau das. Es heißt hingegen nicht, dass die AfD nicht rechtsextrem sei oder sich dieser Status auch in Zukunft nicht begründen ließe. Das Gericht erfüllt hier einfach seinen Zweck, genau wie das BfV. Daraus abzuleiten, dass ein Verbotsverfahren prinzipiell nicht sinnvoll sei, ist fahrlässig und in jedem Fall sachlich falsch.
Ich habe den Eindruck du hast den Artikel entweder nicht gelesen oder nicht verstanden, da das was du hier schreibst völlig am Thema vorbei geht 🤷
Ich habe den Text durchaus gelesen und fand ihn nicht besonders schwer zu verstehen, genau wie dein Kommentar dazu. Der wesentliche Dissens besteht darin, dass ich dieser vorwiegend strategischen Betrachtung schon im Ansatz nicht zustimme. Falls das für dich am Thema vorbei ist, dann sei dir diese Meinung gestattet. Für mich ist es das keineswegs.
Aha, du denkst also das deine vorwiegend legalistische Betrachtung sinnvoll und zielführend ist um eine sich abzeichnende Regierungsbeteiligung der AfD zu verhindern? Na dann viel Spaß…
Du kannst jetzt entweder akzeptieren, dass andere Leute anderer Meinung sind, was die Zukunft eines AfD-Verbots angeht, oder ihnen so lange das Wort im Mund umdrehen bis du dich als Gewinner fühlst. Deine Sache. I’m out.
Als ob die CDU das interessiert. Die werden auch so mit der AfD koalieren, wenn es ihnen nützt.
Von daher, unverändert: PRÜF!
Und dann? Was kommt nach PRÜF? Darum geht es in dem Artikel.
Anders gesagt: welchen realen Unterschied macht es ob die AfD nicht gePRÜFt wird oder ob sie geprüft wird und das Ergebniss schlecht für die Demokratie ausfällt?
Edit: die Antwort ist übrigens: “Es macht keinen Unterschied.”
Auch darum geht es in dem Artikel nur nebensächlich. Was ist denn deine Strategie für den nicht unwahrscheinlichen Fall das gePRÜFt wird und das Verbotsverfahren scheitert?
Ich hab dich doch eben was gefragt. Antworte darauf doch bitte erst mal.
Warum sollte ich eine Frage beantworten die wenig bis gar nichts mit dem Thema zu tun hat?
ist überrechts ein synonym für rechtsextrem? 😄
Vielleicht verhält es sich mit “rechts” und “überrechts” wie mit “reich” und “überreich”?
Zwar gebe es laut Gericht auch im Bundestagswahlprogramm einzelne verfassungswidrige Forderungen, doch diese reichten nicht aus, um eine verfassungsfeindliche Grundtendenz der Partei insgesamt festzustellen. Das gelte ausdrücklich auch für den Begriff der „Remigration“.
[…]
Trotz aller Rechtsentwicklungen nach ihrer Gründung 2013 existiert in der Partei weiterhin eine gewisse relative ideologische Heterogenität
[…]
Ich bin kein Jurist, aber vor dem Hintergrund der relativen Heterogenität scheint es mir jedenfalls nicht abwegig, dass das Verwaltungsgericht auch im Hauptsacheverfahren zu einer ähnlichen Bewertung gelangen könnte.
Wenn die Afd nicht verfassungsfeindlich ist, wird sie nicht verboten. Dann müssen wir das akzeptieren. Doch allein die Bedrohung durch ein Verbotsverfahren hat bereits zu einem Eindämmen ihrer Radikalisierung geführt, bzw. zum “Kreidefressen”. Dieses Drohmittel dürfen wir nicht aus der Hand geben, sondern müssen ein Verbot weiterhin glaubhaft anstreben.
Btw.: der Artikel präsentiert eine valide und diskussionswürdige Position - warum wird der hier so stark heruntergewählt? Sind wir hier schon auf Reddit-Niveau angelangt?
warum wird der hier so stark heruntergewählt?
Weil niemand mehr den juristischen Eiertanz um die Nazis ertragen kann.
Die Herrschaften Juristen sind ja fein raus, die können unter jeder Regierung arbeiten, und wenn sie sich unter einer Naziregierung nicht sehr weit aus dem Fenster lehnen, gelten sie danach nicht mal als belastet und können weitermachen als wäre nix passiert. Alles schonmal dagewesen.
Ich denke nicht
nicht denken ist immer schlecht 😜






