

Zwar gebe es laut Gericht auch im Bundestagswahlprogramm einzelne verfassungswidrige Forderungen, doch diese reichten nicht aus, um eine verfassungsfeindliche Grundtendenz der Partei insgesamt festzustellen. Das gelte ausdrücklich auch für den Begriff der „Remigration“.
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Trotz aller Rechtsentwicklungen nach ihrer Gründung 2013 existiert in der Partei weiterhin eine gewisse relative ideologische Heterogenität
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Ich bin kein Jurist, aber vor dem Hintergrund der relativen Heterogenität scheint es mir jedenfalls nicht abwegig, dass das Verwaltungsgericht auch im Hauptsacheverfahren zu einer ähnlichen Bewertung gelangen könnte.
Wenn die Afd nicht verfassungsfeindlich ist, wird sie nicht verboten. Dann müssen wir das akzeptieren. Doch allein die Bedrohung durch ein Verbotsverfahren hat bereits zu einem Eindämmen ihrer Radikalisierung geführt, bzw. zum “Kreidefressen”. Dieses Drohmittel dürfen wir nicht aus der Hand geben, sondern müssen ein Verbot weiterhin glaubhaft anstreben.
Btw.: der Artikel präsentiert eine valide und diskussionswürdige Position - warum wird der hier so stark heruntergewählt? Sind wir hier schon auf Reddit-Niveau angelangt?

mrd. = Milliarden = billion