Also der Formulierung nach würde das bedeuten, dass damit Apps und Suchmaschinen auch als „unangemessene Inhalte“ angesehen werden. Nicht jedoch, dass nur unangemesse Inhalte in Apps und Suchmaschinen von der Altersbeschränkung umfasst sind. Das wäre sonst sowas wie „unangemessene Inhalte in Apps, Suchmaschinen und an weiteren Stellen/Plattformen/…“
Suchst was zum Aufregen?
Hast du deswegen das
weggelassen? Oder nur nicht gesehen?
So ein harmlos klingender Halbsatz.
Kika.de wird es nicht sein.
Also der Formulierung nach würde das bedeuten, dass damit Apps und Suchmaschinen auch als „unangemessene Inhalte“ angesehen werden. Nicht jedoch, dass nur unangemesse Inhalte in Apps und Suchmaschinen von der Altersbeschränkung umfasst sind. Das wäre sonst sowas wie „unangemessene Inhalte in Apps, Suchmaschinen und an weiteren Stellen/Plattformen/…“
Die 20 %, die nicht problematisch sind, sind für das Argument bzgl. der problematischen 80 % egal.
Suchst du was, um Ignoranz zu zeigen?