Jedenfalls noch nich. Schon etwas älter der Artikel, hat mich allerdings recht sprachlos gemacht. Weiß wer, wie das in A oder CH gehandhabt wird?
Jedenfalls noch nich. Schon etwas älter der Artikel, hat mich allerdings recht sprachlos gemacht. Weiß wer, wie das in A oder CH gehandhabt wird?
Frage: könnte man da mit DSGVO dran? Wenn die fotos in irgendeiner cloud gespeichert werden, ist das dann doch automatisierte Verarbeitung und man könnte sich dann darauf berufen oder nicht?
Artikel 2 Absatz 2 DSGVO sagt nope.
Filmaufnahmen aus der Sauna, um sich einen von der Palme zu wedeln, werden üblicherweise von natürlichen Personen für “ausschließlich persönliche Tätigkeiten” angefertigt, werden also vom Schutzbereich der DSGVO nicht erfasst.
Die Haushaltsausnahme wird aber sehr eng ausgelegt. D.h. man kann nicht einfach fremde Menschen, zu denen offensichtlich keine persönliche Beziehung besteht, zu privaten Zwecken filmen.
Edit: Habe noch folgendes dazu gefunden:
https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/recht/grundsatzurteile/eugh-urteil-videoueberwachung
Edit2: Bezieht sich strenggenommen auf die vorige EU-Datenschutz-Richtlinie und nicht auf die DSGVO, aber da die DSGVO die Haushaltsausnahme quasi übernommen hat, wird der Fall heute immer noch herangezogen.
Schon das Aufnehmen des Fotos ist eine „Verarbeitung” nach DSGVO, da das Foto ja gespeichert wird.
Nee, DGSVO gilt hier wahrscheinlich nicht, siehe Art. 2, Abs. 2 c): “Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten […] durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten”.
oder vielleicht doch, schließlich wurde m.W. zumindest einmal festgestellt, dass Videoüberwachung, auf der öffentlicher Raum zu sehen ist, nicht unter die Haushaltsausnahme fällt
Zumindest hier in Österreich war die Datenschutzbehörde 2019 jedenfalls dieser Rechtsauffassung hier: https://www.derstandard.at/story/2000107377808/fussballerinnen-nackt-gefilmt-mostviertler-trainer-muss-strafe-zahlen
Zusätzlich sind die betroffenen Personen außerdem nicht Teil des persönlichen oder Familiären Kreises der aufnehmenden Person, im Unterschied zu z.B. Urlaubsfotos der Familie aus dem öffentlichem Raum.
Hier mal ein Beispiel was die DSGVO dazu sagen könnte:
https://www.dsgvo-portal.de/bussgelder/dsgvo-bussgeld-gegen-privatperson-2022-01-27-DE-1847.php
Waren hier sogar angezogene Mädchen/Frauen. Ich gehe mal davon aus, dass identifizierende biometrische Merkmale wie Gesichter hier eine Bedeutung haben. Ich denke auch, dass, wie bleistift2 schon sagt, die bloße Aufnahme schon reichen würde, da es ja technisch schon eine Verarbeitung ist.
In dem Fall war’s auf Basis von Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Aber wenn ich das richtig sehe auch nur, weil sich der Täter nicht gegen das Bußgeld gewehrt hat. Das wurde ja als Bußgeld von der Behörde verhängt. Glaube, ein Richter hätte den Bescheid auf Grundlage von DSGVO relativ schnell kassiert.
Hat der Täter wohl nicht gemacht, weil ein findiger Richter ggf. was Schlimmeres (für den Täter) daraus gemacht hätte.
Ein findiger Richter hätte da auch nichts machen können.
Hab mal die volle Story rausgesucht:
https://ascon-datenschutz.de/heimliche-videoaufnahmen-staatsanwaltschaft-schaltet-datenschutzaufsicht-ein/
DSGVO hat hier eindeutig geregelt.
Naja gut, der letzte Satz sagt ja, sie hat geregelt, weil der Täter das Bußgeld akzeptiert hat. Finde das andere Urteil da einschlägiger. Es bezieht sich zwar auf die vorhergehende Richtlinie und nicht auf die DSGVO, aber die war ja schon recht wesensgleich.
Hatten wir beide nicht neulich schon eine Diskussion wg. Art. 2 DSGVO? Hab’ da so ein Deja-Vu 😅
Aber deine Aussage interpretiere ich so, dass der Täter, wenn er denn wollen würde, den Bußgeldbescheid erfolgreich anfechten könnte. Und das bezweifle ich. Ist ja auch nicht so, als wäre in dem Fall nicht genug Beweismaterial vorhanden gewesen. Die Aussichtslosigkeit eines Anfechtens könnte ja schließlich auch ein Grund sein, das Ganze lieber sein zu lassen…
Ich denke, wenn man schon dermaßen in der Patsche sitzt, wird man sicherlich auch seinen Anwalt befragt haben, ob es Sinn macht dagegen vorzugehen.
Zum Offtopic: Hmm, glaube eigentlich nicht. Aber ganz ausschließen würde ich’s auch nicht ;).
Edit: Hast natürlich Recht, dass das Urteil aus meinem anderen Post noch aus der Vorgängerregelung ergangen ist, aber hat ja an Aktualität nicht wirklich eingebüßt. Hab’s dennoch etwas klarer gemacht.