Jedenfalls noch nich. Schon etwas älter der Artikel, hat mich allerdings recht sprachlos gemacht. Weiß wer, wie das in A oder CH gehandhabt wird?
Jedenfalls noch nich. Schon etwas älter der Artikel, hat mich allerdings recht sprachlos gemacht. Weiß wer, wie das in A oder CH gehandhabt wird?
Nee, DGSVO gilt hier wahrscheinlich nicht, siehe Art. 2, Abs. 2 c): “Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten […] durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten”.
oder vielleicht doch, schließlich wurde m.W. zumindest einmal festgestellt, dass Videoüberwachung, auf der öffentlicher Raum zu sehen ist, nicht unter die Haushaltsausnahme fällt
Zumindest hier in Österreich war die Datenschutzbehörde 2019 jedenfalls dieser Rechtsauffassung hier: https://www.derstandard.at/story/2000107377808/fussballerinnen-nackt-gefilmt-mostviertler-trainer-muss-strafe-zahlen
Zusätzlich sind die betroffenen Personen außerdem nicht Teil des persönlichen oder Familiären Kreises der aufnehmenden Person, im Unterschied zu z.B. Urlaubsfotos der Familie aus dem öffentlichem Raum.