Die Argumentation, durch Zusätze wie “This is not…” werde ja gerade klargestellt, dass es sich nicht um eine Spirituose handele, ließen die Richter nicht gelten. Solche “entlastenden” Zusätze kennt das strenge System der Verordnung nicht. Wer den Namen nennt, nutzt dessen Image, um sein eigenes Produkt aufzuwerten.



Kann man die Alternativen dann wenigstens Nig, Mur oder Yeksihw nennen oder ist das immer noch zu “original”?