• GameOverFlow@lemmy.zip
    link
    fedilink
    arrow-up
    6
    ·
    3 days ago

    Nicht nut Artikel 5, es ist schlicht gegen unser Grundgesetz:

    https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_26.html

    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

    (2) Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

    • kossa@feddit.org
      link
      fedilink
      arrow-up
      5
      ·
      3 days ago

      Die Kreativität um um Gesetze herumzukommen bei der Begründung von Bundeswehreinsätzen ist ja legendär. Das wäre sehr einfach für die Regierung, denke ich.

      Das ist ja dann kein Einsatz explizit gegen Iran, sondern die “Sicherung einer internationalen Schifffahrtsroute”. Wäre ja quasi dasselbe wie am Horn von Afrika. Die Einsatzfreudigkeit seit 1998 hat viele schöne Präzedenzfälle geschaffen, warum man die Bundeswehr irgendwie überall hinschaffen kann.

    • geissi@feddit.org
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      3
      ·
      3 days ago

      Angriffskriege verstoßen auch gegen das Völkerrecht:

      All Members shall refrain in their international relations from the threat or use of force against the territorial integrity or political independence of any state, or in any other manner inconsistent with the Purposes of the United Nations.

      -UN Charta Art 2 Nr 4

      Und Art 25 GG bindet Deutschland ans Völkerrecht.

      Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes-

      Wir können froh sein, wenn sich unsere Regierung da nicht reinziehen lassen will.
      Das hat aber eher praktische Gründe. Die Rechtslage findet der Fritz ja eher störend, wie er schon paar mal hat durchblicken lassen.