Weiß jetzt nicht ob dein “darf man” im Titel eher sozial gemeint war oder rechtlich, aber bei Letzterem ist die Antwort klar nein. Das war, ähnlich wie das Zeigen eines Hitlergrußes, ziemlich sicher Volksverhetzung (§130 StGB):
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
Die Frage ist halt ob du dir den Stress antun willst das zur Anzeige zu bringen… Aber hättest du theoretisch machen können.
Weiß jetzt nicht ob dein “darf man” im Titel eher sozial gemeint war oder rechtlich, aber bei Letzterem ist die Antwort klar nein. Das war, ähnlich wie das Zeigen eines Hitlergrußes, ziemlich sicher Volksverhetzung (§130 StGB):
Die Frage ist halt ob du dir den Stress antun willst das zur Anzeige zu bringen… Aber hättest du theoretisch machen können.