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    1 month ago

    Grundsätzlich ja. Allerdings habe ich das so verstanden, dass beim ordentlichen Rechtsweg nichts rauskommen würde, weil die Besitzstörung in diesen Fällen meist zu gering ist. Das Geschäftsmodell der Rechtsanwälte basierte auf der Unwissenheit der Beklagten über diesen Umstand und Angst. Ausgleichend würde ich da lieber ein Geschäftsmodell hinsichtlich Verfolgung von Geschwindigkeitsübertretungen ermöglichen.