„Die Prüfung des Anfangsverdachts habe “keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat ergeben”
c/tja
„Die Prüfung des Anfangsverdachts habe “keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat ergeben”
c/tja
Die schwören einen Eid darauf, für die Allgemeinheit zu arbeiten.
Man darf das schon als “verkacken” werten. Der Grund ist dass sie nie die Absicht hatten, den Amtseid auch einzuhalten. Die Absicht ist da allerdings nachrangig, es gibt ein vorgeschriebenes Bewertungskriterium.
Wie bei Ritualen üblich, scheint dieser Eid ja wohl wirkungslos zu sein, denn Konsequenzen folgen daraus keine.