Jedenfalls noch nich. Schon etwas älter der Artikel, hat mich allerdings recht sprachlos gemacht. Weiß wer, wie das in A oder CH gehandhabt wird?
Jedenfalls noch nich. Schon etwas älter der Artikel, hat mich allerdings recht sprachlos gemacht. Weiß wer, wie das in A oder CH gehandhabt wird?
Ich dachte immer, dass es unter das Persönlichkeitsrecht oder sowas fällt, wenn einem jemand ins Gesicht filmt. Aber das zählt dann nur bei Veröffentlichung?
Jepp
https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html
Vermutlich meinst du das Recht am eigenen Bild: https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild_(Deutschland)
Geht ja nicht ins Gesicht
Das könnte tatsächlich sein, dass die Veröffentlichung erlaubt ist, solange die Person nicht identifizierbar ist. Also kann man Bilder von Genitalien anderer Menschen veröffentlichen, solange diese an einem öffentlichen Ort gemacht wurden?