Jedenfalls noch nich. Schon etwas älter der Artikel, hat mich allerdings recht sprachlos gemacht. Weiß wer, wie das in A oder CH gehandhabt wird?

  • Sibbo@nord.pub
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    3 days ago

    Das könnte tatsächlich sein, dass die Veröffentlichung erlaubt ist, solange die Person nicht identifizierbar ist. Also kann man Bilder von Genitalien anderer Menschen veröffentlichen, solange diese an einem öffentlichen Ort gemacht wurden?