• Petersson@feddit.orgOP
    link
    fedilink
    arrow-up
    48
    ·
    edit-2
    7 days ago

    Doch fügte ein Sprecher hinzu: „Wir werden aber durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist.“

    Die Regelung galt bereits auch in den Zeiten des Kalten Krieges und hatte keine praktische Relevanz, insbesondere ist sie auch nicht sanktioniert.

    Das ist nochmal was anderes als bisher gesagt. Allerdings ist eine Genehmigung per Verwaltungsvorschriften natürlich schnell geändert.

    • franzbroetchen@feddit.org
      link
      fedilink
      arrow-up
      30
      arrow-down
      2
      ·
      7 days ago

      Die Verwaltungsvorschrift ist im Zweifel überhaupt nichts wert. Ich finde dieses Gesetz nach wie vor absolut hinterhältig

      • Successful_Try543@feddit.org
        link
        fedilink
        arrow-up
        2
        arrow-down
        1
        ·
        edit-2
        7 days ago

        In dem Gesetz steht, dass der Antrag zu genehmigen ist, sofern die Einberufung des Antragsstellers nicht ansteht.

        • franzbroetchen@feddit.org
          link
          fedilink
          arrow-up
          15
          arrow-down
          1
          ·
          7 days ago

          Und dennoch stellt das Gesetz einen tiefgreifenden Eingriff in meine Grundrechte dar. Es mag ja rechtlich wasserdicht sein und die Argumentation zur Notwendigkeit kann ich ja sogar auch noch zumindest nachvollziehen. Aber ich hätte mir bei so einem heiklen Thema einen deutlich transparenteren Diskurs gewünscht. Dass das jetzt “irgendwie so mit dabei” ist, steigert mein Vertrauen nicht und ich bin mir sicher, dass es nicht nur mir so geht