Die Argumentation, durch Zusätze wie “This is not…” werde ja gerade klargestellt, dass es sich nicht um eine Spirituose handele, ließen die Richter nicht gelten. Solche “entlastenden” Zusätze kennt das strenge System der Verordnung nicht. Wer den Namen nennt, nutzt dessen Image, um sein eigenes Produkt aufzuwerten.



Schreibt halt Alkoholfreier Ginersatz drauf. Das ist, was es ist.
Darf man ja nicht
Wär ich mir nicht so sicher, ein kleines this is not und dann eine Zeile in der nur Gin steht hat einen anderen Charakter als jemand der Ginersatz draufschreibt. Hat das jemand mal versucht?
https://share.google/71c8DuOls0jNiJVU1 Zuckerersatz darf auch Zuckerersatz heißen auch wenn er nicht die Zuckertypischen Kohlenhydratanteike hat.
Das hat aber nichts mit dem Gesetz zu tun, um das es hier geht.