Die Argumentation, durch Zusätze wie “This is not…” werde ja gerade klargestellt, dass es sich nicht um eine Spirituose handele, ließen die Richter nicht gelten. Solche “entlastenden” Zusätze kennt das strenge System der Verordnung nicht. Wer den Namen nennt, nutzt dessen Image, um sein eigenes Produkt aufzuwerten.

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    7 days ago

    Alles gut, ich hatte nur Spaß daran die Worte zu vertauschen. Nimm meinen Kommentar nicht ernst. ;)