Die Argumentation, durch Zusätze wie “This is not…” werde ja gerade klargestellt, dass es sich nicht um eine Spirituose handele, ließen die Richter nicht gelten. Solche “entlastenden” Zusätze kennt das strenge System der Verordnung nicht. Wer den Namen nennt, nutzt dessen Image, um sein eigenes Produkt aufzuwerten.



Ist natürlich praktisch für die etablierten Marken. Wenn man “Gordon’s 0,0%” auf die Flasche schreiben kann, ist auch klar, dass es ein alkoholfreier Gin ist. Ohne dass man verbotenerweise “Gin” erwähnen muss. Ein toller Weg, lästige kleine Konkurrenz aus dem Weg zu räumen und den Markt unter sich aufzuteilen.