Interessanterweise gibt es eigentlich legal gesehen keine Regelungslücke: Software unterliegt haftungsrechtlich denselben Bestimmungen wie andere Produkte.
Dass Softwarelizenzen oft mit einem Haftungsausschluss versehen werden, ist eigentlich vor allem eine Durchsetzungslücke.
Wenn mein Staubsauger aufgrund eines Konstruktionsfehlers explodiert und die Wohnung in Brand setzt, haftet natürlich der Hersteller.
Wenn die Firmware des Ladereglers eines ebike Akkus versagt und bei der dadurch ausgelösten pyrotechnischen Energiefreisetzung die Wohnung abbrennt, haftet der Hersteller.
Wenn Windows implodiert und das trotz sachgemäßer Handhabung Schäden wie Datenverlust, extra Arbeitsaufwand oder Verlust von Vertraulichkeit anrichtet, sollte der Hersteller auch haften.



Geschäftstätigkeit? Heißt das nicht wieder, wenn man so etwas auch nur halbwegs professionell oder einfach nur häufig macht?