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Cake day: January 11th, 2025

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  • Also wenn dir was komisch vorkommt, dann lies dich genauer ein oder kommentier nicht.

    Ab welchem Nivau darf ich deiner Ansicht nach denn mitreden? Bachelor, Master, Promotion oder Habil? Das ist einfach Unsinn.

    Das ist genau wie diese ganzen verschwörungstheoretischen Circlejerks entstehen.

    Auch das ist natürlich Unsinn. Es ist überhaupt nicht nahe liegend, dass bei einer Studie, die das Dunkelfeld bezüglich Gewalterfahrungen beleuchten soll, zunächst ein fachfremder Gewaltbegriff benutzt wird, um dann am Ende doch Aussagen aus einem anderen Gewaltbegriff abzuleiten. Es ist Aufgabe der PM-Ersteller, das richtig darzustellen. Und nein: Ich bin kein Journalist und habe auch nicht diese Verantwortung. Anders als die PM-Ersteller.

    Das mit dem Blut Trinken usw. natürlich absoluter Unsinn.

    P.S. Ne Fundstelle hast du immer noch nicht angegeben. Ich würde das auch wirklich sehr gerne nachvollziehen können, werde mir aber nicht auf gut Glück die 138 Seiten durchlesen. Am besten noch Sekundärliteratur, um nachvollziehen zu können, ob das, was da gemacht wurde, methodisch auch sauber ist.





  • Ich bin ein wenig irritiert, denn ich hätte jetzt erwartet, dass eine Dunkelfeldstudie versucht zu ermitteln, wie viele Straftaten tatsächlich erfolgen im Vergleich zur strafprozessualen Behandlung. Jedoch ist der ind der Studie zugrunde gelegte Gewaltbegriff ein anderer als im Strafrecht:

    Der Begriff “Gewalt” wird in den Sozialwissenschaften und im Strafrecht unterschiedlich verwendet. Während für das deutsche Strafrecht Gewalt überwiegend als körperliche oder zumindest körperlich wirkende Zwangseinwirkung verstanden wird, umfasst der sozialwissenschaftliche Gewaltbegriff ein breiteres Spektrum an Handlungen, die neben körperlicher Gewalt auch die Machtgefälle ausnutzende und grenzüberschreitende Verhaltensweisen umfassen und sowohl zu körperlichen als auch zu psychischen Folgen für die Betroffenen führen können. Gewalt liegt vor, wenn Handlungen darauf abzielen, andere Personen zu verletzen, zu schädigen oder in ihrer Selbstbestimmung zu beinträchtigen. Dadurch umfasst Gewalt in den Sozialwissenschaften beispielsweise auch Formen psychischer Gewalt (z. B. emotionale, kontrollierende oder ökonomische Gewalt), die sich auch unterhalb der Schwelle zur Strafbarkeit bewegen oder gänzlich außerhalb strafrechtlicher Normierung liegen können. Dieses Begriffsverständnis ermöglicht es, Gewalterfahrungen in Deutschland umfassend und differenziert zu erfassen.

    LeSuBiA folgt – in Anlehnung an die sozialwissenschaftliche Gewaltforschung – einem breit angelegten Gewaltverständnis, das über den strafrechtlichen Gewaltbegriff hinausgeht und teilweise auch nicht strafbewehrte Formen von (psychischer, digitaler und sexualisierter) Gewalt erfasst und damit eine geeignete Grundlage für sowohl Forschung als auch Praxis bietet.

    Das bedeutet doch, dass das Ergebnis “Weniger als zehn Prozent der Gewalterfahrungen werden angezeigt” wenig Aussagekraft hat, wenn es sich schon gar nicht um strafbares Verhalten handelt, eine Anzeige also folgenlos (im strafprozessualen Sinne) bleibt. Über die Sinnhaftigkeit eines so weiten Gewaltbegriffs lässt sich sicher auch sehr gut streiten - wie der Meinungsstand in den Sozialwissenschaften ist, weiß ich nicht.