"Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) kritisiert, dass Ermittlungsbehörden auf Informationen der elektronische Patientenakte (ePA) zugreifen können. „Wir fordern für die ePA eine observationsfreie Zone – vergleichbar mit dem Schutz, der heute bereits für Drogenberatungsstellen gilt“, sagte DPNW-Vorsitzender Dieter Adler. In deren Umfeld darf die Polizei nicht ermitteln. Dieses bewährte Modell müsse auch für die ePA gelten, insbesondere gegenüber europäischen Ermittlungsbehörden, so Adler. Der Verband nimmt dafür die europäische E-Evidence-Verordnung in den Blick.

Danach können Ermittlungsbehörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) die Herausgabe medizinischer Daten verlangen – selbst dann, wenn der zugrunde liegende Sachverhalt nach deutschem Recht nicht strafbar ist. „Damit werden elektronische Patientenakten grundsätzlich auch für EU-Strafverfolgungsbehörden wie Staatsanwaltschaften, Steuerfahndung oder Zoll zugänglich“, hieß es aus dem DPNW.

Das Netzwerk befürchtet, dass die Schweigepflicht damit „faktisch entwertet“ wird und gibt ein Beispiel: „Angenommen, gegen eine polnische Staatsbürgerin wird in Polen wegen einer dort strafbaren Abtreibung ermittelt“, so Adler. Es stelle sich heraus, dass sie sich zuvor in Deutschland beraten ließ und dabei einen Arzt oder Psychotherapeuten aufsuchte. Der polnische Staatsanwalt könne nach aktueller Gesetzeslage die Herausgabe der entsprechenden Daten aus der ePA beantragen."