Jedenfalls noch nich. Schon etwas älter der Artikel, hat mich allerdings recht sprachlos gemacht. Weiß wer, wie das in A oder CH gehandhabt wird?
Jedenfalls noch nich. Schon etwas älter der Artikel, hat mich allerdings recht sprachlos gemacht. Weiß wer, wie das in A oder CH gehandhabt wird?
Wenn ich mich recht an mein erstes Semester Recht erinnere, dann basiert das deutsche Rechtssystem u.a. auf dem Grundprinzip, dass alles was nicht explizit verboten ist, erlaubt ist.
Das führt manchmal zu unangenehmen Gesetzeslücken wie diesen, aber ich sehe das nicht als grundsätzliches Problem, sofern diese Lücken - falls angemessen - zeitnah geschlossen werden.
Freilich sollte man dabei auch bedenken, dass ein Abschreckungseffekt durch die Einführung oder Verschärfung von Gesetzen nicht nachweisbar ist, d.h. ein Gesetz, das dieses Problem adressiert, wird nicht verhindern, dass Spanner mit elektronischer Hilfe spannen, sondern nur bestenfalls diejenigen bestrafen, die es tun. Gerade bei einer Tat wie dieser, die naturgemäß nur selten entdeckt wird, kann man auch nicht mit hohen Aufklärungs- und Verurteilungsraten rechnen, d.h. Abschreckung auf diesem Wege ist weitgehend ausgeschlossen.