Jedenfalls noch nich. Schon etwas älter der Artikel, hat mich allerdings recht sprachlos gemacht. Weiß wer, wie das in A oder CH gehandhabt wird?

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    3 days ago

    Das ist aber strafrechtlich irrelevant. Wenn der gefilmt hätte und eine Unterhaltung aufgezeichnet hätte, dann wäre noch was für die StA zu machen sein.

    So bleibt der zivile Rechtsweg und den Mann auf Schadensersatz wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild, Datenschutz sowie Schmerzensgeld verklagen und natürlich auf restlose Löschung der Bilder sowie auf Ausfertigung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.