Im Rahmen des Antifa-Ost-Verfahren in Dresden setzt das Gericht alle Mittel ein, um belastende Aussagen von einem Zeugen zu erzwingen. Bei einem Faschisten sieht das Gericht keine Notwendigkeit.
Ein bereits verurteilter Antifaschist hat wegen Verweigerung einer Aussage ein Ordnungsgeld von 500 Euro und Beugehaft von sechs Monaten erhalten – das ist das Höchste an Beugehaft, was gesetzlich zulässig ist.
Gegen K. läuft zurzeit noch ein anderes Verfahren, unter anderem wegen seiner Mitgliedschaft in der faschistisch-terroristischen Gruppe „Sächsische Separatisten“. Auch K. verweigerte die Aussage gegenüber dem Gericht; auch ihm wurde mit Beugehaft gedroht. Am Ende wurde Jonas K. jedoch nur zu einem Ordnungsgeld in Höhe von 300 Euro verurteilt.
Auf dem rechten Auge blind und so