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    3 days ago

    Für die öffentlich-rechtlichen Online-Angebote schreibt der Reformstaatsvertrag vor, dass Texte bis auf wenige Ausnahmen nur zur Begleitung, Vertiefung und Aktualisierung einer vorangegangenen Sendung erlaubt sind. Das können Sendungen im Fernsehen und Radio genauso sein wie Sendungen auf digitalen Plattformen wie der ARD-Mediathek.

    Da die öffentlich-rechtlichen Online-Portale zugleich “im Schwerpunkt mittels Bewegtbild oder Ton zu gestalten” sind, stehen nun Videos, Audios und Sendungen noch sichtbarer im Vordergrund. […] Die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen können dazu führen, dass bei den meisten nachrichtlichen Online-Angeboten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten manche Inhalte und Themen nicht mehr oder nur mit deutlicher Verzögerung veröffentlicht werden.

    Jetzt ist es also soweit, wir verlieren die frei zugängliche, meist gute und zeitnahe Berichterstattung auf https://www.tagesschau.de/ und Friends 😭

  • Speiser0@feddit.org
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    3 days ago

    Stand: 01.12.2025

    Was genau hat sich jetzt verändert? Im Artikel steht nichts zu März 2026.