DeepL:
Bei nachrichtendienstlichen Tätigkeiten erfolgt jeglicher Umgang mit privaten Informationen in Übereinstimmung mit dem vierten Verfassungszusatz, dem National Security Act von 1947 und dem Foreign Intelligence and Surveillance Act von 1978, der Executive Order 12333 sowie den geltenden Richtlinien des Verteidigungsministeriums, die einen definierten ausländischen nachrichtendienstlichen Zweck vorschreiben.


Eigentlich müsste bereits jeder wissen, dass quasi alles was die Amis in ihren Clouds haben, potentiell von der Regierung verwendet werden kann. Die haben’s mit Datenschutz noch nie so wirklich gehabt.
Aber trotzdem ein guter Wake-Up-Call!