DeepL:
Bei nachrichtendienstlichen Tätigkeiten erfolgt jeglicher Umgang mit privaten Informationen in Übereinstimmung mit dem vierten Verfassungszusatz, dem National Security Act von 1947 und dem Foreign Intelligence and Surveillance Act von 1978, der Executive Order 12333 sowie den geltenden Richtlinien des Verteidigungsministeriums, die einen definierten ausländischen nachrichtendienstlichen Zweck vorschreiben.


Interessant. Dass die Umbenennung zwar die Eigenbezeichnung betrifft, aber nicht offiziell ist, ist mir nicht klar gewesen.